Anzünden von Feuer und Rauchen im Wald ab sofort verboten!
Diese besagt, dass
(1) in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten ist
(2) ein Gefährdungsbereich überall dort gegeben ist, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Die Nicht-Einhaltung dieser Bestimmungen werden mit einer Geldstrafe von bis zu € 7.300,- oder mit Freiheitsstrafe bestraft.