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07.04.2020 Waldbrandschutz-Verordnung am 7. April 2020 in Kraft getreten

von | Einsätze 2020

Anzünden von Feuer und Rauchen im Wald ab sofort verboten!

Gemäß Beschluss der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck tritt die Waldbrandschutz-Verordnung am 07.04.2020 wieder in Kraft und dauert bis 31.10.2020.

Diese besagt, dass

(1) in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten ist

(2) ein Gefährdungsbereich überall dort gegeben ist, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Die Nicht-Einhaltung dieser Bestimmungen werden mit einer Geldstrafe von bis zu € 7.300,- oder mit Freiheitsstrafe bestraft.

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