Waldbrandschutz-Verordnung für den Bezirk Vöcklabruck seit 12.06.2018 in Kraft getreten!
Diese besagt, dass
(1) In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten ist.
(2) Ein Gefährdungsbereich überall dort gegeben ist, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Nicht Einhaltung dieser Bestimmungen werden bestraft.