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Gefahrenstoffe im Haushalt

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Internationales System zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP)

CLP ist die Abkürzung von Classification, Labelling and Packaging. Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen neu.

Die EU-Verordnung für die Kennzeichnung von Chemikalien basiert auf dem sogenannten Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals, kurz GHS. Dieses neue System stellt sicher, dass dieselben Gefahren weltweit auf dieselbe Weise gekennzeichnet werden. Durch die Verwendung international vereinbarter Einstufungskriterien und Kennzeichnungselemente sollen der Handel erleichtert und Mensch und Umwelt auf der ganzen Welt vor Gefahren, die von Chemikalien ausgehen können, geschützt werden.

Bezeichnung: Explodierende Bombe (GHS01)
Wirkungsbeispiele: Explodieren durch Feuer, Schlag, Reibung, Erwärmung; Gefahr durch Feuer, Luftdruck, Splitter.
Sicherheit: Nicht reiben oder stoßen, Feuer, Funken und jede Wärmeentwicklung vermeiden.

Bezeichnung: Flamme (GHS02)
Wirkungsbeispiele: Sind entzündbar; Flüssigkeiten bilden mit Luft explosionsfähige Mischungen; erzeugen mit Wasser entzündbare Gase oder sind selbstentzündbar.
Sicherheit: Von offenen Flammen und Wärmequellen fernhalten; Gefäße dicht schließen; brandsicher aufbewahren.

Bezeichnung: Flamme über Kreis (GHS03)
Wirkungsbeispiele: Wirken oxidierend und verstärken Brände. Bei Mischung mit brennbaren Stoffen entstehen explosionsgefährliche Gemische.
Sicherheit: Von brennbaren Stoffen fernhalten und nicht mit diesen mischen; sauber aufbewahren.

Bezeichnung: Gasflasche (GHS04)
Wirkungsbeispiele:
Gasflaschen unter Druck können beim Erhitzen explodieren, tiefkalte Gase erzeugen Kälteverbrennungen.
Sicherheit: Nicht erhitzen; bei tiefkalten Gasen Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen.

Bezeichnung: Ätzwirkung: (GHS05)
Wirkungsbeispiele:
Zerstören Metalle und verätzen Körpergewebe; schwere Augenschäden sind möglich.
Sicherheit: Kontakt vermeiden; Schutzbrille und Handschuhe tragen. Bei Kontakt Augen und Haut mit Wasser spülen.

Bezeichnung: Totenkopf mit Knochen (GHS06)
Wirkungsbeispiele: Führen in kleineren Mengen sofort zu schweren gesundheitlichen Schäden oder zum Tode.
Sicherheit: Nicht einatmen, berühren, verschlucken. Arbeitsschutz tragen. Sofort Gift- informationszentrum oder Arzt anrufen. Stabile Seitenlage.

Bezeichnung: Ausrufezeichen (GHS07)
Wirkungsbeispiele: Führen zu gesundheitlichen Schäden, reizen Augen, Haut oder Atemwegsorgane. Führen in größeren Mengen zum Tode.
Sicherheit: Wie oben; bei Hautreizungen oder Augenkontakt mit Wasser oder geeignetem Mittel spülen.

Bezeichnung: Gesundheitsgefahr (GHS08)
Wirkungsbeispiele: Wirken allergieauslösend, krebserzeugend (carcinogen), erbgutverändernd (mutagen), fortpflanzungsgefährdend und fruchtschädigend (reprotoxisch) oder organschädigend.
Sicherheit: Vor der Arbeit mit solchen Stoffen muss man sich gut informieren; Schutzkleidung und Handschuhe, Augen- und Mundschutz oder Atemschutz tragen.

Bezeichnung: Umwelt (GHS09)
Wirkungsbeispiele: Sind für Wasserorganismen schädlich, giftig oder sehr giftig, akut oder mit Langzeitwirkung.
Sicherheit: Nur im Sondermüll entsorgen, keinesfalls in die Umwelt gelangen lassen.

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