Die Verordnung zum Schutz vor Waldbränden ist für den Bezirk Vöcklabruck am 24.04.2019 wieder in Kraft getreten!
Gemäß Beschluss der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck ist die Waldbrandschutz-Verordnung am 24.04.2019 in Kraft getreten.
Diese besagt, dass
(1) In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten ist.
(2) Ein Gefährdungsbereich überall dort gegeben ist, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Die Nicht-Einhaltung dieser Bestimmungen werden bestraft.